ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Für die Bauvorhaben des Amtes für Hochbauten (AHB) der Stadt Zürich ist die Empfehlung Gebäudetechnik der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) in vollem Umfang anzuwenden. Diese
Richtlinie beschränkt sich auf wenige Ergänzungen und Präzisierungen dazu. Bei
Widersprüchen geht die Richtlinie des AHB der KBOB-Empfehlung vor.
Die Richtlinien und Standards der AHB-Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik (FS
EGT) dienen als Leitplanken für die Planung im Bereich Energie- und Gebäudetechnik.
In Ergänzung zu den bestehenden Normen und Vorschriften sollen die Richtlinien und
Standards zu ökologisch vorbildlichen, auf die Bedürfnisse abgestimmten und wirtschaftlichen Lösungen führen. Die Merkblätter dienen als Hilfsmittel für die Planung
und sind Ergänzungen zu den Richtlinien sowie Standards.
Diese Richtlinie wurde von der FS EGT in Zusammenarbeit mit Immobilien Stadt Zürich
erarbeitet und sie ist gültig für städtische Objekte, welche durch das Hochbaudepartement der Stadt Zürich neu-, umgebaut oder instandgesetzt werden.
Sinnvolle, projektspezifische Abweichungen oder allfällige Widersprüche zu geltenden Normen und Vorschriften sind mit der AHB-Projektleitung zu klären und
an die FS EGT zu melden.
Die jeweils aktuellen Richtlinien und Standards sowie weitere Unterlagen sind unter https://www.stadt-zuerich.ch/egt abrufbar.
Die KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik ist verfügbar unter https://www.kbob.admin.ch/ > Themen > Gebäudetechnik und Gebäudeautomation > Gebäudetechnik
Die KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik ist verfügbar unter https://www.kbob.admin.ch/ > Themen > Gebäudetechnik und Gebäudeautomation > Gebäudetechnik